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Das war knapp

Aufgrund bescheidener Infrastruktur muss ich einige Teilstücke meiner Pendelstrecke in die Arbeit auf der B304 fahren. Leider hält sich fast kein KFZ-Fahrer an den Mindestabstand von 2m. 1.50m wären auch schon mal nicht schlecht. Weniger als 50 cm empfinde ich aber als echten Angriff auf meine körperliche Unversehrtheit. 

Wieso muss man in den Gegenverkehr hinein überholen, wo doch klar ist, dass das nicht reichen wird? Kann man da nicht mal 1 Minute warten? Einfach mal an die Verkehrsregeln halten. Bei einem erlaubten Abstand des Radlers von 1m zum Fahrbahnrand, 80cm Fahrradbreite und 2m Mindestabstand müssen Überholende außerorts einen Abstand vom Fahrbahnrand von mindestens 3.80m haben. Bei einer Bundesstraße mit Fahrspurbreiten von 2.75m bis 3.75m bedeutet das, der Überholende muss komplett auf die andere Fahrbahn wechseln. Und wenn das nicht geht, darf man eben nicht überholen.  Was passiert in der Realität? Oft werde ich trotz Gegenverkehr überholt, manchmal wird noch nicht mal ein Schlenker nach links gemacht, sondern in konstantem Abstand auf der Fahrspur an mir vorbeigebrettert. Ich wünsche jedem KFZ-Fahrer mal ein solches Erlebnis. Dann wird ganz sicher klar, weshalb die 2m Mindestabstand beim Überholen vorgeschrieben sind. 

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